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Schornsteinbau
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vom 01.01.2013 ist das Regelwerk für das Schornsteinfegerwesen in Deutschland.Die Kehr-und Überprüfungsordnung (KÜO) und das 1. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) regelt die notwendigen Tätigkeiten, die an den Feuerungsanlagen ausgeführt werden müssen, um die Feuer-und Brandsicherheit zu gewährleisten. Bei der Durchsetzung dieser Verordnungen leistet das Schornsteinfegerhandwerk einen großen Beitrag zum Klima und Umweltschutz!! Das Schornsteinfegergesetz ist eine Kurzbezeichnung für das Gesetz oder die Verordnung, die in einem Land das Schornsteinfegerwesen regelt.
In Deutschland regelte es unter anderem das Kehrmonopol und die Beleihung der Bezirksschornsteinfegermeister. Es wurde am 1. Januar 2013 vollständig durch das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) abgelöst. Ausgelöst durch Stadtbrände entstanden im hohen und späten Mittelalter die ersten Brandordnungen bzw. Feuerlöschordnungen. Sie waren Bestandteil allgemeiner städtischer Ordnungen, traten vermehrt seit dem 16. Jahrhundert auf und verbreiteten sich im 17. Jahrhundert schnell. Verfasst und publiziert wurden die Feuerordnungen vom Landesherrn oder von städtischer Obrigkeit.
Oft gestellte Fragen
Bei der Feuerstättenschau werden alle Schornsteine und Feuerstätten auf Ihre Brandsicherheit und bauliche Beschaffenheit geprüft.
Das regelt der Hersteller der Feuerstätte. Welche Brennstoffe verwendet werden dürfen findet man in der Bedienungsanleitung oder auf dem Typenschild der Feuerstätte.
Das ist von Anlage zu Anlage unterschiedlich. Für eine genauere Auskunft setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.